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Autor: chobo
Datum: 20.12.17 10:01
Hallo liebes Forum!
Ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand Auskunft geben kann.
Person X immigriert nach Rumänien und hat in DE Kapitalerträge, die nicht dort versteuert werden, sondern in RO. Allerdings wird bei einer deutschen Bank kein Steuereinbehalt durchgeführt.
Wo muss in RO diese Steuer abgeführt werden? Wie läuft das mit dem Wechselkurs?
Welche Fristen bestehen für Steuererklärungen?
Gibt es gute Steuerberater?
Großraum Brasov.
Vielen lieben Dank!
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Steuer Kapitalertrag Rumänien Neu |
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chobo |
20.12.17 10:01 |
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Joggi |
20.12.17 12:31 |