Autor: Volker aus Fürth
Datum: 16.12.10 21:02
Diesen Artikel habe ich bei http://www.wer-weiss-was.de/theme107/article5953880.html gefunden:
Ausfuhrkennzeichen waren bisher für die ersten 3 Monate (gilt im Prinzip also für alle) von der KFZ-Steuer befreit. So steht es im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) §3, Absatz 12, siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krafts...
Dieser Artikel wird laut dem Fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, Artikel 1c ab dem 1.7.2010 aufgehoben, siehe hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/BMF__...
Das bedeutet, dass ab sofort für Ausfuhrkennzeichen KFZ-Steuer bezahlt werden muss. Hier bei uns und auch in anderen Zulassungsstellen im südlichen Niedersachen wird das wie folgt gehandhabt:
Wer ein deutsches Bankkonto hat, füllt bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung aus, also wie bei einer "normalen" Zulassung. (Wobei der Halter nicht unbedingt selber der Steuerzahler sein muss.)
Wer kein deutsches Bankkonto hat, muss vorher mit den Fahrzeugpapieren zum zuständigen Finanzamt fahren, bekommt dort einen Steuerbescheid den er bar bezahlt und kann erst danach das Auto mit Ausfuhrkennzeichen zulassen.
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