Autor: hwf
Datum: 11.11.09 12:40
Wer kann zu folgendem eine AKTUELLE Auskuft geben?
Ein in D zugelassenes und ordnungsgemäss versichertes KFZ, das sich bereits in Rumänien befindet, soll von RO aus in D abgemeldet und in RO angemeldet werden. Der Übergang soll unterbrechungsfrei erfolgen, so dass das Fahrzeug jederzeit benutzt werden kann. Insofern müsste die Anmeldung bereits hier vor der Abmeldung in D erfolgen. Was ist jeweils in welcher Reihenfolge zu veranlassen, welche Dokumente sind wo vorzulegen? Empfehlen sich übergangsweise rote Kennzeichen? Was geschieht mit den deutschen Nummernschildern?
Welche Kosten fallen an? Das Fahrzeug wurde erstmals zugelassen 05/1995, Euro 2, 1598 ccm. Laut den Rechnern im Internet müsste die "taxa de prima imatriculare" ca 2172 RON betragen. Das ist der Stand von Februar 2009. Die Frage ist, ob diese Tarife noch gültig sind. Angeblich sollte jetzt im Herbst eine neue Verordnung herauskommen, aber etwas Konkretes dazu konnte ich nirgends finden. Angeblich gibt es Preisnachlässe auf die offiziellen Gebühren, wenn das Fahrzeug gewissen Komfort, z.B. elektrische Fensterheber, NICHT hat. Diese sind aber nirgends dokumentiert.
Für möglichst aktuelle Infos wäre ich sehr dankbar.
Um die rumänischen Abgaben zu umgehen, lassen inbesondere im Süden des Landes, viele ihr Fahrzeug in Bulgarien zu. Aber auch hier im Landesinneren fahren Rumänen mit bulgarischen Kennzeichen. Dazu braucht man allerdings einen Strohmann in Bulgarien. Hat jemand damit Erfahrungen?
hwf
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