Autor: Rolf1
Datum: 03.02.09 12:17
Hallo Ani,
Also wenn ich mich nicht ganz irre, sagt die Konformitätsbescheinigung (CoC) aus, daß das Fahrzeug entsprechend den EU-Richtlinien in allen EU-Ländern zugelassen werden kann (z.B. Blendverhalten der Scheinwerfer, Prüfsiegel der Fenster usw usw.).
Man benötigt den Wisch nicht zwingend, er erleichtert aber sehr vieles und spart letztendlich Kosten.
Für recht neue Fahrzeuge braucht man dies vielleicht nicht mehr, für ganz alte Autos bekommt man es i.d.R. gar nicht und für "mittelalte" Fahrzeuge sollte man es haben...
Ich lasse mich aber gern belehren.
Meinst Du vielleicht den Präferenznachweis (z.B. EUR.1)? Den benötigt man natürlich nicht innerhalb der EU.
z.B. der ADAC schreibt hierzu sinngemäß (ich lasse mal die Sachen weg, die speziell für Deutschland und/oder nur für Neufahrzeuge gelten):
Bei Zulassungsstelle vorzulegen:
· Personalausweis oder Reisepass
...
· Originalrechnung bzw. Kaufvertrag
· ausländische Fahrzeugpapiere
· COC (EU-Typengenehmigung) = Konformitätsbescheinigung
...
Bei Neufahrzeugen und solchen aus geänderten Modellreihen ersetzt seit 1/98 die Vorlage der EG-Typgenehmigung = Übereinstimmungserklärung = Certificate of Conformity, kurz COC, die Vorführung bei der technischen Prüfstelle. Sie besagt, dass für dieses Fahrzeug bereits eine EU-weit geltende Betriebserlaubnis erteilt wurde. Für Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung ist die Europäische Betriebserlaubnis noch nicht vorgeschrieben. Die Neufahrzeuge, für die es noch keine COC gibt, müssen nach wie vor zur Einzelabnahme nach §21 StVZO bei der technischen Prüfstelle TÜV oder DEKRA vorgeführt werden. Je nach Übereinstimmung der technischen Daten werden dafür zwischen 50 bis 150 EUR gefordert. Die fertige deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) erhalten Sie schließlich von der Zulassungsstelle ausgehändigt.
Hift das vielleicht weiter...??
Gruß
Rolf
Rolf
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