Autor: nobbido
Datum: 04.04.07 00:53
diese zulassungsgebühren sind nach EU-Regeln und dem EU-Grundgedanken eines freien Handels eindeutig rechtswidrig.
siehe entscheidungen Ungarn und Österreich .
sie sind dann zulässig, wenn sie alle Inland erstmalig zugelassene Fahrzeuge gleichermaßen betreffen.
dann muß aber auch bei Ausfuhr entsprechend des nur anteilig stattgefundenen Wertverzehrs ,
z.b. ausfuhr nach 2 Jahren bei angenommener lebensdauer von 8 jahren bedeutet eine rückerstattung von 75%, eine Rückzahlung in höhe von 75% stattfinden .
diese zulassungsgebühr wird zum bestandteil des gesamtwerts des fahrzeuges.
dieser wert wird dann entsprechend der Nutzungsdauer wie das fahrzeug selbst abgeschrieben .
so machts sinn, so wird ein schuh daraus und so wird inland- und auslandskauf gleichwertig behandelt .
das aktuelle system in Ro hat damit überhaupt nichts zu tun , das wird auch nicht besser, wenns die gebühren um 50% reduziert werden .
in österreich sind jetzt noch kleinere modifikationen der regelung vorgenommen worden, der teufel steckt halt im detail .
ich hoffe sehr, daß die EU hier schnell reagiert und konsequent ein exempel statuiert .
man sieht sehr gut am beispiel einiger osteuropäischer staaten, die mit aller macht in die EU
wollten, nachdem sie aber mitglied waren, das geld aus bruessel zwar noch gerne annehmen,
natürlich ohne danke zu sagen, sondern imer mehr zu erpressen versuchen, und wenns um
politische Grundideen geht, mit einem solidarischen europa nun garnichts mehr zu tun haben .
jeder, der sich nicht an die satzung halten will, kann ja aus dem verein wieder austreten .
warum soll das, was für den kaninchenzüchterverein gilt, nicht auch für die EU gelten ?
norbert
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