Autor: Chaja
Datum: 27.02.13 00:49
Lieber Berndt,
"1. Wenn (minderjährige) Kinder nach Rumänien fahren, mit anderen (Verwandten) als BEIDEN Eltern, muss bei der Ausreise eine Vollmacht der- beiden- Eltern, notariell beglaubigt, vorgelegt werden. Sogar wenn das Kind z.B. nur mit der Mutter reist- dann Vollm. vom Vater. Anderenfalls darf z.B. die Mutter mit dem Kind nicht ausreisen. (ist schon mehrmals vorgekommen)."
Gilt das auch, wenn die Mutter einen deutschen Pass hat und die Kinder auch, jedoch einen anderen (rumän.) Namen als die Mutter hat.
Ich habe 2 Kinder, tragen Namen des Vaters, haben aber dt. Reisepässe, sind hier geboren und gehen hier zur Schule. Ich habe alleiniges Sorgerecht für sie und bin nachweislich ihre Mutter, jedoch Vater ist Rumäne....
An MarieLena:
Findest bei you tube einen Haufen Beiträge dazu. Also auch von guten und seriösen Quellen.
Mir selbst wurde erzählt im Dorf der Familie meiner Kinder, dass vor nicht allzu langer Zeit Leute aus italien kaman (regelmäßig etwa 3X im Jahr), die dann bei den Ärmsten waren und sich die Mädchen begutachtet haben und sie mit falschen Versprechungen (putzen im hotel, Gastronomie, Ausschank, kellnern etc.) nach Dtl. gelockt haben, wo sie - klar - im Puff gearbeitet haben unter härtesten Bedingungen. Eines von den Mädchen macht das bis heute, ist mittlerweile erwachsen, kommt im schwarzen Mercedes mit ihrem Zuhälter zu Besuch, war einmal selbst dabei....krass
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Nachricht bearbeitet (27.02.13 00:55)
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