Autor: Walter-J.
Datum: 27.06.11 15:03
... beim Verlassen von Rumänien, Sie NICHTS mitnehmen dürfen (Lebensmittel wie z.B. hausgemachte Würste, Schincken, Speck, Krammeln, Käse, Schnaps, Wein, etc., etc. ... was kein Einkaufsetickett von irgend einem Laden vorweisen kann...??? Strengstens verboten!!!... Wird bestraft mit 85 Euro (pauschal) bei Entdeckung!... Plus, natürlich, konfiszierung... Scheinbar sind die EU-Vorschriften was Alkohol und Lenbensmittelmengen betrifft, nur für ladengekaufte Ware gültig, nicht für Geschenke oder Souveniers...!!!Fast hätte ich dieses Mißverständniss teuer bezahlen müßen...
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