Autor: schaessburger
Datum: 26.03.11 12:06
also hp, nimms mir bitte nicht übel, aber du stellst fragen......da kann ich nur den kopf schütteln !? wieso setzt du immer voraus, dass andere so unerfahren, bzw. ein haus mit grundstück erwerben, ohne über die rechtliche grundlage im bilde zu sein ? abgesehen davon, jeder halbwegs vernünftige notar, ist schon von rechtswegen dazu verpflichtet, vor abschluss eines vertrages, den käufer auf die rechtliche lage hinzuweisen. wird also bei einem immobilienerwerb der ,,normale,, weg eingeschlagen, ist ein betrug oder dergleichen eigentlich unmöglich.
zudem hat sibiwelt nicht danach gefragt, sondern nach renovierungserfahrung, etc.
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