Autor: Walter-J.
Datum: 20.10.10 07:57
Nun, lieber Schaessburger, es ist ein großer Unterschied zwischen einer Enteignung und einem Zwangsverkauf!... Viele Auswanderer mußten sich von ihrem (Haus)Besitz trennen bevor sie das Land (Rumänien) verlassen durften/konnten und die einzige Möglichkeit war - besser gesagt, der einzige Käufer war - in vielen Fällen, nur der rum. Staat (durch Firmen wie ICRAL oder Gemeinden)!!! Dieser "Zwangsverkauf" war und ist zur Zeit auch nicht als ENTEIGNUNG gehandelt (soweit es den Stand meiner Kenntnisse über diese Angelegenheit, betrifft). Andererseits, gibt's wahrscheinlich ein Mißverständnis zwischen uns: ich habe nie irgendwelche Entschädigung (seitens Deutschlands) an die ehemalige Hausbesitzer aus RO gemeint, sondern die (mini)Aufkaufspreisen des rum. Staates!!!... Ich habe z.B. keine einzige DM bekommen, für meine Wohnung aus Temeswar, die ich der ICRAL überlassen (verkaufen!) mußte für ein "Taschengeld" das sie mir dafür geboten haben und dazu mußte ich sogar noch rückwirkend 3 Monate Miete bezahlen!... Und trotzdem war es keine Enteignung im Sinne der Gesetze, der Justiz.
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