Autor: Rennkuckuck
Datum: 21.05.10 00:46
Moment: "70 Jahre tot sein" betrifft den Urheberrechtsschutz (§ 64 UrhG), nennt sich Gemeinfreiheit und hat mit "gemafrei" erstmal nix zu tun. Außerdem untersteht rumänische Folkloremusik nicht unmittelbar dem deutschen Urheberrechtsschutz. Drittens unterliegen musikalische Werke nicht automatisch der GEMA-Vergütung: um durch die GEMA vertreten zu werden, müssen Urheber, also Komponisten und Textdichter bzw. ihre Verleger, Mitglied werden.
Unter https://mgonline.gema.de/werke/ kann die Datenbank abgefragt werden, welche Werke GEMA-pflichtig sind.
Die GEMA hat laut http://www.gema.de/index.php?eID=download_file&file=1025 Verträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften, darunter auch mit UCMR-ADA in Rumänien.
Es ist also gar nicht trivial, "GEMA und Lizenzfreie rumänische Folkloremusik" zu definieren, andererseits gilt auch hier der uralte Spruch: "Wo kein Kläger, da kein Richter" - der empfohlene Weg ist immer der direkte Kontakt zum Rechteinhaber.
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