Autor: c-wolf
Datum: 19.10.09 10:37
Hallo,
Es ist nicht wirklich "ohne Probleme".
Erstens, soweit ich weiss, damit er im RO sein Führerschein macht muss er dort angemeldet sein oder 3 Monate wohnhaft sein.
Wird das mit Geld "vereinfacht" und er ist bereits in D angemeldet, dann wird es Zweifel geben.
Wenn er hier angemeldet ist und nachträglich ein RO Führerschein macht, heißt es für viele "aha, in D wurde es entzogen und er hat es im Osten gemacht", auch wenn es falsch ist kostet es Zeit und Nerven es richtigzustellen.
Mir persönlich würde es nicht gefallen, wenn ich nachts um 11 in einer Polizeikontrolle komme und dann 1-2 Stunden dauert bis ich alles erklärt habe und sie alles geprüft haben.
Einige Autovermietungen verweigern aus diesen Grund auch die Anmietung.
Wenn es schon in RO gemacht wird, dann würde ich es in D umschreiben, wobei die Führerscheinstelle auch nochmal genau wissen will wieso jemand der hier wohnhaft ist den Führerschein in RO macht, da geht es dann auch los mit Erklärungen.
Klar gibt es einie EU-Richtlinie, aber ich konnte kein Paragraph eines dt. Gesetzes finden der bestimmt, dass EU-Führerscheine gleichwertig sind.
Ich zweifele an der Intelligenz jener, die sich vor Verallgemeinerung in Betroffenheit flüchten
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