Autor: Gabriel1
Datum: 27.04.09 19:51
aus meiner sicht ist dein problem ein privatrechtliches, also von dir selber, evtl. auf dem gerichtsweg, zu klären. wie der bürgermeister dir hier helfen könnte ist mir nicht klar.
abgesehen davon..was ich in solchen fällen sowieso noch nie verstanden habe: was hat dein nachbar von dieser unrechtmäßigen aneignung ? sofern deine papiere (grundbuch / katasteramt) sauber und eindeutig sind, bleibt das grundstück in deinem besitz. es ist also so, dass zu jeder zeit, bei einer abklärung, also neuer einmessung, die fakten klar auf dem tisch liegen...auch in rumänien. dein nachbar wird sich das unrechtmäßgig angeeignete stück also nie im grundbuch eintragen können. was hat das ganze also - aus seiner sicht - für einen sinn ?
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