Autor: c-wolf
Datum: 27.03.09 19:58
dies ist nur meine Meinung, wobei ich weder Jura studiert habe noch in diesem Bereich tätig bin => "laie"
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Wenn ja dann gehe ich davon aus diese natürlich nachweisen zu können, sonst macht es ja keinen sinn.
Richtig, nur vergessen viele hierbei, dass mit "Schulden" eine offene Forderung von der Gegenpartei gleichgesetzt werden soll. Dies lässt sich nicht anhand von Kontoauszügen nachweisen, da die Aussicht auf Erfolg zu gering ist. Einfach mal ein Kleid zahlen, Geld überweisen kann auch als Geschenk ausgelegt werden.
Eine Forderung wäre zB. wenn sich jmd. schriftlich zu einer Leistung verpflichtet und dieser nicht nachkommt.
Dann kannst du anbelangt werden, kannst aber im Innenverhältnis Regressfoderungen duchsetzen.
Das mit Oesterreich kannst du nicht vergleichen, da es hier um Bussgelder ging, das waren Forderungen des Staates dir gegenüber - wir sind uns einig, dass der Staat komplett andere Wege hat.
Wenn du in RO keine Anwälte kennst, dann riskierst du in der Tat das Geld hinterherzuwerfen.
Daher solltest du bestreben, die Angelegenheit aus D zu regeln. Nochmals, wie oben bereits erwähnt, es ist möglich ein dt. Titel auch EU-weit anerkennen zu lassen. Dies braucht etwas länger und wird nochmals überprüft, aber die Möglichkeit existiert.
Falls du eine Rechtschutsvers. hast, kann dir ggf. deine Versicherung einen geeigneten Anwalt empfehlen.
Ansonsten bist du wohl auf trial & error angewiesen, es gibt kein Rezept "Der Weg zu einem guten Anwalt" :)
trotzdem, viel Glück!
Ich zweifele an der Intelligenz jener, die sich vor Verallgemeinerung in Betroffenheit flüchten
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