Autor: c-wolf
Datum: 07.09.08 17:26
Hi Denis
Ich zitiere
Zitieren:
Aufgrund von Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen Staatsangehörige der folgenden EU-Mitgliedsstaaten auch nach dem EU-Beitritt der Arbeitsgenehmigungspflicht: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. Die erforderliche "Arbeitsgenehmigung-EU" ist direkt bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen.
quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/LernenUndArbeiten/ArbeitenInDeutschland/ArbeiteninD.html#t1
ABER
Zitieren:
Eine Heirat zwecks aufenthalt kommt von uns beiderseits nicht in frage ...
das ist auch gut so, denn sonst wäre es eine Scheinehe, das ist rechswidrig und wird von den Behörden auch entsprechend gehandhabt.
Ich persönlich empfelhe deriner Freundin die UK, denn in D verdient man als Arzt (ich vermute mal, das ist deine Freundin jetzt) sogut wie gar nichts in Verhältnis zu der ganzen Arbeit. Die Britten zahlen hier offenbar wesentlich besser.
Ich zweifele an der Intelligenz jener, die sich vor Verallgemeinerung in Betroffenheit flüchten
|
|