Autor: raikus
Datum: 28.02.08 16:06
Hi,
noch eine andere Idee (ohne die Zulassung in Deutschland mit der Gefahr der Hochstufung bei einem Problem mit dem Auto in Ro):
Lass das Auto in D nicht normal zu sondern zum Export. Dafür gibt es zeitlich befristete Kennzeichen (sieht man oft auf den Straßen nach und in Ro), die zeitliche Befristung kann man für 1 Woche, 1 Monat und sogar für ein halbes Jahr festlegen. In einem halben Jahr (also September 2008) sollte das neue Gesetz klar sein, dann kann man immer noch entscheiden ob man das Auto dort verschrottet oder richtig zulässt.
Für diese Zulassung zum Export braucht man das Kennzeichen, eine Haftpflichtversicherung für die Fahrzeugausfuhr (gibt es bei jedem Exporthändler, Versicherungsvertreter o.ä.) und natürlich die Autopapiere. In dem Zeitraum, welcher auch auf der rechten Seite des Kennzeichens eingedruckt ist, kann das Auto dann ganz normal auf allen Straßen Europas bewegt werden.
Machen wir übrigens jetzt auch so, unser Zweitfahrzeug wird abgemeldet und gleich wieder für den Export angemeldet, nach Ro gefahren und dort verkauft. Vermutlich werden wir den doppelten Preis im Vergleich zur Inzahlunggabe hier in D erzielen...
Viele Grüße
raikus
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