Autor: c-wolf
Datum: 05.09.07 11:36
Hi.
Ich wuerde sagen, es gilt das gleiche wie in D auch: keine Transaktionen ohne Beleg.
Anderes gesagt, wenn du mir 500 Eur. gibst oder leihst und dafuer kein Beleg/Zeugen hast, dann kann ich behaupten, die Transaktion haette nie stattgefunden, richtig?
Also, es kann sein dass du deine Kaution (Garantie) nicht wieder siehst.
Wenn aber die Miete cash und ohne Beleg gezahlt wird, dann kannst du versuchen den Spiess umzudrehen und nicht zu zahlen.
Da du kein Mietvertrag hast, glaube ich kaum, dass sich ein Rauswurf vermeiden laesst.
Daher koenntest du auch ueber einen Anwalt nicht viel erreichen in dieser Hinsicht.
Schliesslich haette der Anwalt auch nichts in der Hand womit der dir helfen kann.
Was ich ueberlege, ist ob du rechtlich gegen dem "Vermieter" vorgehen kannst, denn so wie du das beschreibst klingt es nach Betrug (Absicht zur Taeuschung ist von Anfang eures "Mietverhaeltnises" klar erkennbar) und dagegen kannst du vorgehen, ggf. auch die Betraege rueckerstatten im Rahmen eines wirksamen Gerichtsbeschlusses.
Aber das ist nur meine Meinung als "Laie" .
Ich zweifele an der Intelligenz jener, die sich vor Verallgemeinerung in Betroffenheit flüchten
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