Autor: anni
Datum: 10.08.07 16:09
Hallo,
da deine Freundin nun ein EU-Bürger ist kann sie natürlich in Deutschland eine Wohnung mieten.
Leider wird es für sie aber, wie für jeden anderen auch schwer, eine Wohnung zu finden wenn sie keine feste Arbeit hat. Dies ist aber nur deshalb ein Problem weil sie nicht nachweisen kann, dass sie ein regelmäßiges Einkommen hat und dadurch ihre Mietkosten tragen kann.
Aber auf dem Wohnungsmarkt herrscht große Konkurrenz, man muss versuchen gut zu verhandeln (daher sind gute Deutschkenntnisse) in diesem Fall wichtig. Über die Mietkaution kann sich der Vermieter ja bis zu 3 Monate absichern und kann grundsätzlich nach Nichtzahlung von 2 Miten kündigen.
Daher ist dieser Punkt grundsätzlich machbar. Ansonsten gibt es in Deutschland, was die Vermietung von Wohungen angeht keine Restriktionen, es ist ausschließlich Privatrecht.
Zu beachten ist aber, dass sie kein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat, also der Nachweis das sie wenig Geld verdient und so eine günstige Sozialwohnung erhält.
Eine offizielle Anmeldung beim Einwohnermeldeamt muss als EU-Bürger auch möglich sein.
Die Krankenversicherung ist auch möglich: endweder über den Arbeitgeber, dann muss sie einen Arbeitsvertrag haben und der Arbeitsgeber zahlt die Hälfte der Beiträge. Dies ist die günstige Variante.
Oder sie versichert sich über eine private Krankenkasse, was aber teuer ist (mindestens 200 EUR monatlich).
Theoretisch ist sie aber in Rumänien krankenversichert und kann über diese Versicherung in Rumänien für die Zeit in Deutschland eine Auslandskrankenversicherung (Achtung nicht die "normale" Touristenkrankenversicherung weil diese nur 3 Wochen im Jahr Geltung hat) abschließen.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. In jeder Stadt gibt es aber ein Ordnungsamt mit Einwohnermeldeamt. Fragt da mal nach, die wissen genau bescheid.
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