Autor: karl2000
Datum: 23.06.07 10:26
Hi,
bin neu hier. Erstmal ein Lob für dieses Forum, hab ich durch Zufall gefunden.
Aber zu meiner Frage.
Meine Grosseltern, Eltern und ich sind in den 80'er Jahren aus Rumänien ausgewandert. In den 50'er Jahren wurden meine Grosseltern, die mehrere Felder hatten, vom rum. Staat enteignet. Unser Haus haben wir vor der Ausreise an den rum. Staat verkaufen müssen.
Nun gibt es anscheinend ein europäisches Gesetz, dass besagt, dass das enteignete Land an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden muss. Sollten die ursprünglichen Besitzer noch im rum. Grundbuch stehen muss auch weiter nicht unuternommen werden.
Nun meine Frage, wie bekommt man am einfachsten (und billigsten) einen Grundbuchauszug ohne gleich nach Rumänien zu fahren? Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten zu erfahren wer im Grundbuch eingetragen ist?
Gruss
Karl
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