Autor: Volker Stroh
Datum: 06.05.07 16:32
Sie wird keine Arbeitserlaubnis bekommen, daher sind Behördengänge unnötig. Rumänien ist zwar jetzt EU-Staat, dennoch gelten für die "neuen" EU-Staaten (wie z.B. auch Polen)Übergangsfristen, innerhalb derer die Bürger aus diesen Staaten in Deutschland keine Arbeitserlaubnis bekommen, um den deutschen Arbeitsmarkt zu mit seiner immer noch hohen Areitslosenzahl zu schützen.
Ausnahmen gelten nur für Saison-Arbeitskräfte, z.B. Erntehelfer, und auch hier ist ein zeitaufwendiges bürokratisches Verfahren vorgeschaltet, in der Regel läuft das über das Arbeitsamt im Herkunftsland (in diesem Fall über Bukarest/Rumänien).
Ausnahme auch dann, wenn der Arbeitgeber gegenüber der Arbeitagentur, die für die Areitserlaubnis zuständig ist, nachweisen kann, dass er den Areitsplatz NICHT mit einer Deutschen oder einer Arbeitnehmerin aus einem "alten" EU-Staat besetzen kann. Das funktioniert manchmal, ist aber für den Arbeitgeber auch sehr zeitaufwendig und wird im Zweifelsfall eher abgelehnt, deswegen versuchen's die meisten Arbeitgeber erst gar nicht.
Beliebt ist zwar die illegale, "schwarze" Beschäftigung in der Gastronomie, da wird aber verschärft überprüft und der Arbeitgeber riskiert saftige Geldstrafen, die üblicherweise mehrere 1000 EUR betragen, ich kenne da selbst einige Fälle. Früher war der Einatz von "illegalen" in den verschiedensten Bereich ja keine Seltenheit, aber diejendigen, die das jetzt noch machen, gehen ein hohes Risiko, wissen das oft aber nicht. Aber Unwissen schützt vor Strafe nicht.
Legale Möglichkeit: Heirat. Die Ehefrau hat damit automatisch eine Arbeitsrlaubnis
Das war aber keine ernstgemeinte Empfehlung, dieser "Heiratsgrund" wäre wieder ein spezielles Thema!
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