Autor: ah6600
Datum: 08.01.07 23:42
mal abwarten wie das urteil des eu-gerichtshofes im bezug auch ungarn wirken wird.
hier nachzulesen:
http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?list=436703:cs,436328:cs,435865:cs,435555:cs,435553:cs,435405:cs,435466:cs,435109:cs,435102:cs,434003:cs,&pgs=10&hwords=Kraftfahrzeuge~Zulassung~&val=434003:cs&lang=de&nbl=696&pos=10&checktexte=checkbox&visu=&page=1
es ist jedoch keine einfuhrsteuer - nur ein zulassungssteuer, die wohl grundsätzlich erlaubt ist, jedoch haben die ungarn eine auf den deckel bekommen.
mal sehen.
ich empfehle ruhig mal hier nachzufragen:
mail@ europe-direct.ec.europa.eu
vielleicht kommt dann auch etwas ins rollen.
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