Autor: ojd
Datum: 24.11.15 01:41
Wie ich aus deinen Beiträgen lese, da habe ich es so verstanden dass Du das Geld FREIWILLIG dieser Frau geschickt hast.
Was auch immer Du von Ihr erwartet hast, oder Sie Dir versprochen hat, es steht (bei einem etwaigen Prozess) Aussage gegen Aussage.
Jetzt hast Du auch noch vor eine Anklage/Prozess zu starten und sowas kostet wieder Geld (ANWALT) !!!
Ich würde sagen deine Chancen sind nicht so gut, weil die "Urlaubsbekanntschaft" ja behaupten kann dass Du ihr mit Geld aus ihrer misslichen Situation HELFEN wolltest... Oma im Krankenhaus,Ratenverzug bei der Bank und wenn sie nicht bald zahlt landet die ganze Familie auf der Straße,usw.- die übliche Leier um einem gutgläubigem Menschen die Moneten zu entlocken!
Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte (wenn die BEWEISLAGE stimmt) und Du gewinnst, dann besteht immer noch das Risiko das Du trotzdem dein Geld nicht wiederbekommst, weil keines mehr da ist, dann musst einen neuen Prozess starten um an eventuell vorhandenes Vermögen ranzukommen, aber ich glaube kaum dass eine noch junge "Urlaubsbekanntschaft" schon eine Eigentumswohnung hat, welche man dann pfänden könnte.
Deine Chancen auf Erfolg sind wohl sehr gering
Versuch es mal mit einem rumänischem Inkassobüro (http://www.recupit.ro/) , aber wenn Du keine eindeutige Beweise (etwas schriftliches oder eine Tel-Aufzeichnung) aus dem hervorgeht das Du BETROGEN wurdest, dann hast wenig Chancen!
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