Autor: anwaltschroeter
Datum: 12.05.14 13:59
Klingt nach pauschaler Unterstellung ...
also ... heute früh Termin am Sozialgericht.
Die Sozialrichterin meinte (Auszug aus meinen Notizen):
"Der Betrag der Aufstockung nur noch liegt bei ca. 40 % der Gesamteinnahmen der BG. Ich muss feststellen, dass die Antragsteller den Hilfeanspruch in den letzten 2 Monaten trotz Sprachproblemen durch Arbeitsaufnahmen halbiert haben. Es spricht absolut kein Grund dafür, den Anspruch auszuschließen. Warum sich der Antragsgegner weiterhin weigert, bleibt wohl sein Geheimnis. Die Antragsteller sind gut eingegliedert. Ich werde soeben den Beschluss fassen, damit wir keine Zeit verlieren. Ausschlussnorm ist nicht anwendbar, da Antragsteller arbeitstätig sind, wenn auch geringfügig, laut SG Berlin reicht monatliche Entlohnung von 162 € aus. Sollte in zukünftigen Bewilligungszeiträumen wieder nicht gezahlt werden, wird das Sozialgericht bei Vorliegen der Unterlagen sofort, ohne mündliche Verhandlung, entscheiden. Die notwendigen Auslagen der Antragssteller im einstweiligen Verfahren trägt der Antragsgegner. Es wird daher gebeten, die notwendigen Auslagen im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahren nicht bei der Staatskasse (Prozesskostenhilfe, Landesjustizkassen), sondern direkt beim Antragsgegner (Jobcenter) geltend zu machen (damit wir der Staat nicht belastet, das Jobcenter muss zahlen)"
Fazit: Ich glaube, dass Deutschland die Sozialzuwanderung völlig überschätzt. Meistens sind es fleißige und lernwillige EU-Bürger, die einwandern. Und es sei denen gegönnt, für die Anfangszeit auf jedenfall, ALG II Leistungen in Anspruch zu nehmen. Schließlich kann das Jobcenter genügend Auflagen erteilen, z.B. Sprachkurs, Bewerbungen, Ausbildungen ... , bei Nichterfüllen der Auflagen den ALG II Anspruch kürzen oder gar einstellen. Schwarze Schafe gibt es natürlich immer, ist aber geringer Prozentsatz.
Also welches Problem hast du mit den Einwanderern???
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