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 Re: Europa
Autor: hwf 
Datum: 17.09.06 21:29

Habe inzwischen selbst recherchiert und das gefunden, was ich eigentlich schon lange wusste, nur war es mir nicht mehr gegenwärtig: Auch in allen anderen EU-Ländern hat man als Ausländer zunächst nur ein 90-Tage-Aufenthaltsrecht ohne Formalitäten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (Versicherung, Einkommen) hat man aber Anspruch auf Erteilung einer längerfristigen Aufenthaltserlaubnis.

Man darf sich also als Deutscher (offiziell) auch nur bis zu drei Monate z.B. in Österreich aufhalten und muss dann dort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder aber erneut einreisen. Soweit die Theorie wie sie auf dem (geduldigen) Papier steht.

Wer kann schon nachvollziehen, wie lange sich jemand ununterbrochen in einem anderen EU-Land aufgehalten hat, und wen interessiert das normalerweise? An etlichen Grenzen gibt es keine Kontrollen mehr, an allen anderen (auch in RO) genügt der Personalausweis, dem man nicht ansieht wo sich sein Besitzer aufgehalten hat.

Wenn man in einem anderen Land leben möchte, dann am Besten einfach hinfahren und bleiben, ohne sich mehr als unbedingt nötig um blöde Vorschriften zu kümmern. Etliche haben das auch in RO schon vor Jahren praktiziert. Ich hab noch von keinem gehört, der von RO in die EU abgeschoben wurde, wenn er sich sonst nichts zuschulden kommen hat lassen. In der umgekehrten Richtung von RO in die EU war es bisher nicht so einfach.

Die Erfahrung zeigt, dass zwischen dem, was auf dem Papier steht und dem wie es dann gehandhabt wird, oft grosse Unterschiede bestehen. Laut (noch) geltenden Vorschriften hätte ich mich binnen eines Kalenderjahres nur 6 Monate in RO aufhalten dürfen: Niemand hat es interessiert, dass ich fast durchgehend hier war. Inzwischen glaube ich fast, dass ich mir den Aufwand, alle 90 Tage einmal kurz auszureisen um dann einen neuen Stempel im Pass zu bekommen auch hätte sparen können. (Immerhin hab ich dadurch etliche RO-HU-Grenzübergänge und viel schöne Landschaft kennengelernt.)

Ich hoffe jedenfalls, dass die Erbsenzählerei mit den 90 Tagen ab Januar in der Praxis keine Bedeutung mehr hat, obwohl sie auf dem Papier weiterbesteht, und man sich wesentlich sorgloser hin- und herbewegen kann. Die RO-HU-Grenze ist dann keine EU-Aussengrenze mehr und die derzeit oft sehr gründlichen Kontrollen der Ungarn sollten dann auch ein Ende haben.

Mehr Infos zum Thema Aufenthaltsrecht gibts unter

http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/citizens/living/right-residence/index.html

Irgendwo unter http://ec.europa.eu findet man auch den Wortlaut der Beitrittsverträge von BG und RO (in Englisch). Wenn sich das jemand antun will, unbedingt zuvor eine Flasche Tzuica besorgen, um die vielen Paragrafen runterzuspülen.

hwf



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 Europa  Neu  
kleiner Helfer 08.09.06 23:46
 Re: Europa  Neu  
hwf 16.09.06 20:45
 Re: Europa  Neu  
diefanz 17.09.06 19:26
 Re: Europa  Neu  
hwf 17.09.06 21:29


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