Autor: a-tare
Datum: 27.09.07 14:06
Hallo,
ich glaube nicht, daß es darum geht deiner Freundin zu schaden.
Wenn man sich beim Einwohnermeldeamt als Ausländer anmeldet, geht automatisch eine Benachrichtigung an die Ausländerbehörde .
Wenn man beim Anmelden einen "netten" Sachbearbeiter trifft, erledigt dieser die Beantragung der Bescheinigung gem. § 5 FreizügG/EU im Bundesgebiet gleich mit.
Falls dies nicht geschehen ist, muß man diese Bescheinigung beim Landratsamt/Ausländeramt beantragen.
Wie die einzelnen Ämter das machen ist unterschiedlich, in Bayern bekommt man den Antrag zugeschickt, füllt den aus, legt die Kopie des Ausweises/Passes dazu und das wars dann.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Gruß
A
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