Autor: SiBiChris
Datum: 18.09.12 09:22
Hallo Ely,
du musst dich mittlerweile in D zwingend Krankenversichern.
Jedoch stimmt die Aussage von Ani nicht.
Die gesetzliche KV richtet Ihren Beitrag nur nach dem Einkommen !!
Das sind bei Selbständigen (freiwillig in der GKV) 15,5 % vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von mtl. 3.825,- € oder 45.900,- € p.a.
Das fiktive Mindesteinkommen bei der GKV liegt inzwischen bei 1.916,25 Euro. Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss einen Mindestbeitrag bezahlen, ihm wird unterstellt dass er 1.916,25 Euro im Monat verdient.
Jedoch sind die Kinder (deine Tochter) Beitragsfrei in der GKV-Familienvers. dabei.
In der privaten KV (ob man da reinkommt hängt vom Verdienst oder eben Selbständigkeit bzw.
Gesundheitszustand ab) wird nur nach Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und dem gewünschten
Versicherungsschutz der Beitrag ermittelt.
Da muss das Kind dann aber einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag abschliessen.
Bis es evtl mal ein eigenes Einkommen hat, und dann wahrscheinlich aus der privaten raus muss
und sich gesetzlich pflichtversichern muss.
Grüße
back to the roots
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