Autor: helmadler
Datum: 17.03.08 04:03
Also, um mal zum Punkt zu kommen:
1. Er braucht einen festen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland.
2. Nach drei Monaten Aufenthalt eine Freizügigkeitsbescheinigung von der Ausländerbehörde
3. das arbeitsrechtliche als Arbeitnehmer regelt die Arbeitsgenehmigungsverordnung ( kurz ArGV ),
unter dem § 9 ArGV gibt es Ausnahmen, die keiner Arbeitsgenehmigung bedürfen, ansonsten wird eine Arbeitsgenehmigung vorgeschrieben.
Da Du ja wohl offensichtlich Zugang zum Internet hast, schau doch mal bitte in dem folgenden Gesetz und der folgenden Verordnung nach, die für die EU-Bürger in aller erster Linie Gültigkeit besitzen:
1. Freizügigkeitsgesetz/EU ( kurz: FreizügigG )
2. Arbeitsgenehmigungsverordnung ( kurz ArGV )
Soweit, so gut
Jesse
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