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    | Autor: Wilhelm Datum: 19.12.06 14:26
 
 Hallo Dana ,
 Übersetzer und Dolmetscher sind  Berufe ; also ist eine Ausbildung (und neuestens auch ein Praktikum )wie auch  Prüfung , vorgesehen . Auskünfte erhaltet man bei dem  Oberschulamt  ( Kultusministerium) und Landgericht , des jeweiligen Bundeslandes. Zusätzlich ist auch eine Beeidigung vor dem jeweiligen Landgericht verpflichtend, falls man als freiberuflicher Übersetzer tätig sein will . Die übersetzten Urkunden ,in allen Formen und Bereichen , müssen ja beglaubigt sein . Diese Beglaubigung kann nur , "ein  öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer der rumänischen Sprache in Baden-Württemberg " ( oder anderem Bundesland) , durch seine Unterschrift und Stempel(Siegel) ,gemacht werden.
 Bei jedem Landgericht  ist eine Liste mit den beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer/Dolmetscher.
 Prüfungsinstitute gibt es bestimmt in Hessen , Bayern , Sachsen und Baden-Württemberg.
 Auch in Rumänien , benötigt man eine Übersetzerprüfung und Zulassung des jeweiligen Gerichtshofes., als freiberuflicher Übersetzer . Alle Einzelheiten für Rumänien , findet man unter www,just.ro (Justizministerium) wo es auch eine Liste der zugelassenen Übersetzer/Dolmetscher , gibt.
 Auch in Rumänien , gab es ( schon 1970 ) und gibt es heute noch , spezielle Institute die Übersetzer und Dolmetscher , ausbilden .
 Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen.
 
 
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