Autor: Wilhelm
Datum: 19.12.06 14:26
Hallo Dana ,
Übersetzer und Dolmetscher sind Berufe ; also ist eine Ausbildung (und neuestens auch ein Praktikum )wie auch Prüfung , vorgesehen . Auskünfte erhaltet man bei dem Oberschulamt ( Kultusministerium) und Landgericht , des jeweiligen Bundeslandes. Zusätzlich ist auch eine Beeidigung vor dem jeweiligen Landgericht verpflichtend, falls man als freiberuflicher Übersetzer tätig sein will . Die übersetzten Urkunden ,in allen Formen und Bereichen , müssen ja beglaubigt sein . Diese Beglaubigung kann nur , "ein öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer der rumänischen Sprache in Baden-Württemberg " ( oder anderem Bundesland) , durch seine Unterschrift und Stempel(Siegel) ,gemacht werden.
Bei jedem Landgericht ist eine Liste mit den beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer/Dolmetscher.
Prüfungsinstitute gibt es bestimmt in Hessen , Bayern , Sachsen und Baden-Württemberg.
Auch in Rumänien , benötigt man eine Übersetzerprüfung und Zulassung des jeweiligen Gerichtshofes., als freiberuflicher Übersetzer . Alle Einzelheiten für Rumänien , findet man unter www,just.ro (Justizministerium) wo es auch eine Liste der zugelassenen Übersetzer/Dolmetscher , gibt.
Auch in Rumänien , gab es ( schon 1970 ) und gibt es heute noch , spezielle Institute die Übersetzer und Dolmetscher , ausbilden .
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen.
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