Autor: Gustav
Datum: 03.09.14 11:03
Hallo Chris,
ihr könnt nichts verkaufen, solange nicht feststeht wer Eigentümer ist. Zuerst müssen Grundbuchauszüge
für das Grundstück bzw. für den Hof und für den Garten angefordert werden. Das geht einfach, kostet wenig (ca. 20 Lei
pro Auszug) und kann von jedermann angefordert werden. Hierfür benötig man die Grundbuch_Nr. Wenn die im Grund-
buch eingetragenen Personen nicht mehr leben, muss die Erbschaft durchgeführt werden um einen Erbschein zu
erhalten. Dieser besagt, wer die Erben sind und nur diese können verkaufen, soweit sie noch leben. Ansonsten muss
auch für diese ein Erbeschein beantragt werden. Wenn der Onkel eingetragen wäre erben seine gesetzlichen
oder testamentarischen Erben und diese entscheiden, ob und wie sie verkaufen. Wenn der Erbschein erteilt wird, werden die
Erben als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen und nur diese können verkaufen. Ansonsten ist ein Verkauf durch
Euch nicht möglich, auch mit Vollmacht nicht.
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