Autor: kleiner Helfer
Datum: 08.11.06 09:41
Hier ein Aus zug aus der: www.adz.ro
Meldepflicht bei längerfristigem Aufenthalt
Das Recht, das Gebiet eines Mitgliedsstaates zu verlassen und in einen anderen EU-Mitgliedsstaat einzureisen, steht allen EU-Bürgern zu, wobei diese bloß eine gültige Identitätskarte (Personalausweis) oder einen gültigen Reisepass vorzeigen müssen, die ihre Staatsbürgerschaft angeben (Artikel 4 und 5 der EU-Richtlinie Nr. 38/2004). Das rumänische Verwaltungs- und Innenministerium weist allerdings darauf hin, dass die rumänische Identitätskarte bei Auslandsreisen in EU-Länder den Pass noch nicht ersetzen kann, da sie den Sicherheits-Standards nicht entspricht. Familienmitglieder von EU-Bürgern, die selber nicht EU-Bürger sind, benötigen, um ein EU-Land zu verlassen bzw. in ein anderes EU-Land einzureisen, einen gültigen Reisepass und außerdem für die Einreise ein Visum oder einen Niederlassungsschein.
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