Autor: raikus
Datum: 06.09.06 07:33
Hallo,
da es uns in diesem Urlaub mit einem leichten Autounfall in Rumänien erwischt hat hier ein paar Hinweise, die man als automobiler Tourist in Rumänien wissen sollte (ich schreibe hier über Bagatell-Schäden, also Unfälle ohne Personenschaden oder schlimmeres, beide Fahrzeuge sind noch fahrtüchtig):
Die Unfallstelle ist nach kurzer Verständigung mit dem Unfallgegner zu räumen und sich zusammen an die nächste Polizeidienststelle zu wenden. Dort muss der Unfall per Formblatt (natürlich nur in rumänischer Sprache) gemeldet und alle Fahrzeug- und persönlichen Papiere vorgelegt werden. Der Polizist begutachtet die beteiligten Fahrzeuge und legt nach Durchsicht der Stellungnahmen fest, wer Schuld am Unfall hat. Der Unfallschuldige wird nun zum Kopieren seiner Fahrzeugpapiere und seines Versicherungsnachweises geschickt. Diese Kopie erhält der Unfallgegner. Desweiteren erhalten beide Unfallgegner ein Papier über die ordnungsgemäße Meldung des Unfalls (wichtig für eventuelle spätere Verkehrskontrollen, jeder Schaden am Auto muss nämlich -theoretisch- nachgewiesen werden).
Das Unfallopfer muss sich nun an die Versicherung des Unfallverursachers wenden und den Unfall anhand der Papiere der Polizei dort ebenfalls wieder anzeigen. Die Versicherung begutachtet das Fahrzeug wieder und verlangt ebenfalls Kopien von allen Fahrzeugpapieren. In unserem Fall wurde sogar eine Übersetzung des deutschen Fehrzeugscheines verlangt! Nachdem die Versicherung den Schaden begutachtet hat stellt sie ein weiteres Papier aus, mit welchem sich der Geschädigte an eine Werkstatt wenden muss - ihr ahnt sicher schon dass das nicht jede Werkstatt sein kann. Die Versicherung gibt eine Liste mit authorisierten Werkstätten aus, eine Werkstatt aus dieser Liste sollte man sich aussuchen und dort vorsprechen.
Wenn man als verwöhnter Deutscher nun denkt die Sache sei erledigt dann ist das weit gefehlt. Nach bzw. sogar noch während der Reparatur des Fahrzeuges erhält man bereits die Rechnung der Werkstatt. Mit dieser Rechnung muss sich der Unfallgeschädigte wiederum an die gegnerische Versicherung wenden und sich bestätigen lassen, dass die Rechnung bezahlt wird. Erst mit dieser Bestätigung bekommt man das reparierte Auto zurück.
Da es zwischen Deutschland und Rumänien keine Abkommen der Kfz-Versicherungen gibt kann übrigens auch die deutsche Kasko-Versicherung hier nicht einspringen und in Vorkasse gehen.
Auch bemerkenswert: in Rumänien gibt es weder Ausfallgeld noch Ersatzfahrzeug noch Wertminderung.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, den Unfallschaden in Deutschland reparieren zu lassen. Dazu muss man sich mit den Papieren der rumänischen Polizei an das Büro der Grünen Karte in Deutschland wenden (wahrscheinlich mit Übersetzungen, das weiß ich nicht genau). Diese Büro legt eine deutsche Versicherung fest, welche den Schaden und die Regulierung desselben übernimmt. Dazu setzt sich diese Versicherung mit der entsprechenden rumänischen Versicherung in Verbindung und klärt die Modalitäten und Leistungen ab. Der Schaden wird nach rumänischem Recht reguliert - also ebenfalls ohne Ausfallgeld, Wertminderung oder Leihwagen und der ganze Vorgang dauert dann zwischen 2 und 3 Monate...
Ich hoffe, diese Informationen müsst ihr nie nutzen, falls aber doch dann sorgt dafür, dass ihr jemanden dabei habt der der rumänischen Sprache umfassend mächtig ist. Mein Rumänisch ist nicht schlecht, aber ohne meine liebe Frau und unsere Freundin in Constanta hätte ich mit Sicherheit einige Probleme mit diesem ganzen Vorgang gehabt.
Viele Grüße, raikus
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