Autor: johnyGioan
Datum: 21.12.07 21:54
Hallo,
hier mal eine Frage.
Wäre sehr lieb wenn mir das jemand beantworten würde.
Eine Bekannte von mir würde gerne die Möglichkeit haben, in Deutschland zu arbeiten.
Das problem ist:
Sie hat eine Aufenthaltsgenehmigung, jedoch keine Arbeitsgenehmigung.
Ach ja, das tollste ist, dass sie eine Lohnsteuerkarte[/b} hat, jedoch nicht arbeiten kann.
Sehr logisch, oder???
Ich hab mich durch ein Paar websiten versucht selber zu informieren, jedoch sind alle informationen sehr widersprüchig.
Meine frage deswegen:
1)Kann sie sich als Bulgarierin normal bewerben und die gleichen Vorzüge haben wie die Deutschen? Ich meine, jeder arbeitsgeber kann doch eine Aufenhaltsgenehmigung/Arbeitsgenehmigung beantragen.
2) Wie lange darf sie arbeiten und wie geht der Vorgang?
Am besten mit zuständigen Behörden, Adressen,etc...
ich hab mir mal die seite
http://www.infopoint-europa.de/Zu%20den%20Bedingungen%20eines%20rechtm%E4%DFigen%20Aufenthalts%20in%20anderen%20EU-Mitgliedstaaten.htm
und die seite
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1991/19910864.2.HTML
unter die lupe genommen.
Jedoch sind beide Seiten /Informationen sehr widersprüchig.
Die zweite Seite ist schon etwas älter, also von 1994.
Das könnte des Rätsels Lösung sein.
Wäre sehr dankbar für jegliche Information!!!
und bis dato schöne Weinachten und frohes neues jahr.
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