Autor: c-wolf
Datum: 14.02.08 11:30
Zitieren:
"Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
ist hier praktisch alles erlaubt ! Man könnte sogar kritisch sagen,
dass im Interesse der Meinungsfreiheit, künstlerische Äußerung und
dergl. werden Geschmack und Anstand geopfert. Doch dies muss sein, um
eine Diktatur oder Zensur zu vermeiden."
"Nach der Rechtsprechung der untergeordneten Gerichte, vom Amts-,
Land- und Oberlandesgerichte bis zum Bundesgerichtshof (BGH), wird
dem Bürger auf die Finger geklopft, wenn er eine Meinung drastisch
äußert. Diese Gerichte kümmern sich praktisch überhaupt nicht um die
Rechtsprechung des BVerfG."
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/103470
Da schlagen sich die Sachen Kopf am Kopf... ist klar wer das ausbaden muss wenn es darauf ankommt, naemlich der Buerger!
Ich zweifele an der Intelligenz jener, die sich vor Verallgemeinerung in Betroffenheit flüchten
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