Autor: GRC
Datum: 27.04.10 17:34
Hallo, event. kann ich hier etwas Unterstuetzung bekommen.
Vor ca. drei Jahren ist die Schwester meiner Frau in Moldawien verstorben. Zum damaligen Zeitpunkt war wir noch nicht verheiratet. Da der damals 4 jaehrige Sohn keinen offiziellen Vater hat, haben wir ihn zu uns nach Rumaenien geholt, auch mit dem Ziel ihm fuer die Zukunft eine Familie zu bieten.
In Rumaenien hatten wir fuer den Aufenthalt sehr grosse Hilfe von der Organisation - protection of children-
erhalten. Nach Vorlage der in Moldawien ausgestellten Vormundschaft hatten wir ein Familienausweis erhalten. Fuer den ersten Moment alles Ok !
Nun das erste Problem:
1. Octavian verfügt über eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Staatsangehörgen. Diese besondere Aufenthaltskarte wird aufgrund der EU-Freizügigkeitsrichtlinie nur an Familienangehörige, d.h. Ehepartner, Kinder bzw. Eltern, von EU-Bürgern ausgestellt.
Besitzer dieser Aufenthaltskarten können zusammen mit dem EU-Bürger visafrei nach Deutschland einreisen. Bei der Einreise muss auf Nachfrage des Grenzbeamten das Verwandtschaftsverhältnis zum EU-Bürger nachgewiesen werden.
Mir ist nicht bekannt, zu welchem EU-Staatsangehörigen Octavian verwandt ist - das Verhältnis von Tante zu Neffe zählt hier im allgemeinen nicht.
Dies war im ersten Moment auch kein Problem, an der Grenze hat keiner nach Dokumente gefragt, wir sind trotzdem mit den Kindern nach Deutschland eingereist.
Nun haette ich gerne eine Aufenthaltsgenehmigung fuer Deutschland, da Frau mit Kindern in Deutschland leben koennen. Funktioniert aber nicht, da...
2. Zu den Voraussetzungen zur Erteilung eines Visums gehört, dass für Minderjährige durch den Antragstellenden das bestehende Sorgerecht nachzuweisen ist. Wie ich Ihrer Mail entnehmen konnte, haben derzeit weder Sie noch Ihre Frau das Sorgerecht für Octavian. Zum heutigen Zeitpunkt verfügen Sie nur über eine Entscheidung des Rathauses Rusestii Noi über die Vormundschaft, der jedoch noch eine Gerichtsentscheidung folgen muss.
Ein Visumsantrag für Octavian könnte daher durch Sie nicht gestellt werden, da Sie nicht sorgeberechtigt sind.
Nach der letzten Information gibt es dieses Sorgerecht nicht in Moldawien.
Nun kommt es: die zustaendige Sachbearbeiterin in Moldawien meint jetzt: Alles waere nicht legal und wir muessten das Kind nach Moldawien bringen. Die Vormundschaft gilt nur fuer Moldawien.
Mir geht das Messer in der Tasche auf !!!
Event. hat jemand entsprechende Informationen oder Ansprechpartner.
Eine Adoption ist natuerlich auch moeglich - auch zu diesem Thema event. etwas Hilfe, erforderliche Unterlagen etc.- nur wuerde ich gerne noch etwas warten, da dass Kind auch entscheiden sollte.
dankbar fuer jede Auskunft
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