alte Regelungen bis 31.12.2006:
Wenn rumänische Staatsangehörige nach Deutschland möchten...
...dann brauchen sie kein Visum mehr! (siehe auch:
Pressemitteilung des Auswärtigen Amt vom 13.12.2001)
Allerdings müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen (Änderungen ab 01.01.2007 - EU-Beitritt
hier):
a) Reisepass (Gültigkeit noch mind. 6 Monate)
b) Krankenversicherung
c) Rückreiseticket
d) Geldmittel in Höhe von 100 Euro pro Tag Aufenthalt in Schengen, mindestens für 5 Tage
e) Als Geldmittel gelten auch:
- Kreditkarte
- Voucher
- Reiseschecks
- Garantie eines Sponsors oder einer Bank
- beglaubigte Einladung in ortsüblicher Form (Zielort)
Verschiedene Reisende sind in Abhängigkeit vom Reisezweck befreit
(Teilnehmer an Konferenzen, Symposien etc. sowie Minderjährige)
Wer Rumänen einladen möchte, hat zwei Möglichkeiten:
-
Beglaubigte Privateinladung
Einladung.pdf
Nach Erfahrung wird bei Privateinladungen eine amtlich beglaubigte rumänische Übersetzung gefordert
(da der arme Grenzbeamte ja sonst gar nicht weiß, was drin steht),
während die Verpflichtungserklärungen offensichtlich so bekannt sind, dass eine Übersetzung nicht erforderlich ist.
Am billigsten ist daher, wer rumänisch kann, die Einladung gleich auf rumänisch zu schreiben
und nur die Unterschrift beim Bürgermeisteramt, beim Pfarrer oder einem Notar in D beglaubigen zu lassen.
-
Verpflichtungserklärung Achtung: wird oft nicht mehr ausgestellt!
Dafür geht man mit folgenden Dokumenten zur Ausländerbehörde:
- Einkommensnachweis
- Mietvertrag
Dort vepflichtet er sich laut Ausländergesetz zur Übernahme aller Kosten, die der Eingeladene verursacht
(Haftpflichtschäden, Straftaten etc.).
Aktuelle Informationen dazu gibt es bei den Ausländerbehörden:
Dresden:
Abteilung Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten des Einwohneramtes
Theaterstraße 15
(0351) 488 6451
Berlin:
Landeseinwohneramt; Abteilung Ausländerangelegenheiten
Friedrich-Krause-Ufer 24
(030) 90158 0
München:
Kreisverwaltungsreferat; Hauptabteilung II, Einwohnerwesen; Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
(089) 233 23078
(089) 233 23131
Folgendes soll sich zum EU-Beitritt am 01.01.2007 für Touristen aus Rumänien ändern:
- der Pass muss keine 6 Monate mehr gültig sein
- die Einladung sowie die Mindestsumme, die man bisher vorzeigen musste, entfallen
- eine extra Krankenversicherung ist nicht mehr notwendig, es reicht die
neu einzuführende rumänische Krankenversicherungskarte, die dann in der EU gültig ist
Nicht ändern wird sich (leider) folgendes:
- die Maximalaufenthaltsdauer für Touristen: 90 Tage pro Halbjahr
(Arbeiter mit gültigem Arbeitsvertrag sind davon nicht betroffen)