Kopfzeile Druck

Reise-Tips: Einladung

Neueste Infos der Deutschen Botschaft Bukarest:
Regelungen ab 01.01.2007 für rumänische Staatsangehörige


alte Regelungen bis 31.12.2006:

Wenn rumänische Staatsangehörige nach Deutschland möchten...

...dann brauchen sie kein Visum mehr! (siehe auch: Pressemitteilung des Auswärtigen Amt vom 13.12.2001)

Allerdings müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen (Änderungen ab 01.01.2007 - EU-Beitritt hier):

a) Reisepass (Gültigkeit noch mind. 6 Monate)
b) Krankenversicherung
c) Rückreiseticket
d) Geldmittel in Höhe von 100 Euro pro Tag Aufenthalt in Schengen, mindestens für 5 Tage
e) Als Geldmittel gelten auch:
    - Kreditkarte
    - Voucher
    - Reiseschecks
    - Garantie eines Sponsors oder einer Bank
    - beglaubigte Einladung in ortsüblicher Form (Zielort)
      Verschiedene Reisende sind in Abhängigkeit vom Reisezweck befreit
      (Teilnehmer an Konferenzen, Symposien etc. sowie Minderjährige)

siehe auch:     Informaţii pentru cetăţenii români
Schengener Durchführungsübereinkommen
Hinweise und Wortmeldungen dazu im Phorum

Wer Rumänen einladen möchte, hat zwei Möglichkeiten:

  1. Beglaubigte Privateinladung Einladung.pdf
    Nach Erfahrung wird bei Privateinladungen eine amtlich beglaubigte rumänische Übersetzung gefordert
    (da der arme Grenzbeamte ja sonst gar nicht weiß, was drin steht),
    während die Verpflichtungserklärungen offensichtlich so bekannt sind, dass eine Übersetzung nicht erforderlich ist.
    Am billigsten ist daher, wer rumänisch kann, die Einladung gleich auf rumänisch zu schreiben
    und nur die Unterschrift beim Bürgermeisteramt, beim Pfarrer oder einem Notar in D beglaubigen zu lassen.

  2. Verpflichtungserklärung Achtung: wird oft nicht mehr ausgestellt!
    Dafür geht man mit folgenden Dokumenten zur Ausländerbehörde:
    • Einkommensnachweis
    • Mietvertrag
    Dort vepflichtet er sich laut Ausländergesetz zur Übernahme aller Kosten, die der Eingeladene verursacht
    (Haftpflichtschäden, Straftaten etc.).
    Aktuelle Informationen dazu gibt es bei den Ausländerbehörden:

    Dresden: Abteilung Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten des Einwohneramtes
    Theaterstraße 15
    (0351) 488 6451

    Berlin: Landeseinwohneramt; Abteilung Ausländerangelegenheiten
    Friedrich-Krause-Ufer 24
    (030) 90158 0

    München: Kreisverwaltungsreferat; Hauptabteilung II, Einwohnerwesen; Ausländerangelegenheiten
    Ruppertstraße 19
    (089) 233 23078
    (089) 233 23131

Folgendes soll sich zum EU-Beitritt am 01.01.2007 für Touristen aus Rumänien ändern:

  • der Pass muss keine 6 Monate mehr gültig sein
  • die Einladung sowie die Mindestsumme, die man bisher vorzeigen musste, entfallen
  • eine extra Krankenversicherung ist nicht mehr notwendig, es reicht die neu einzuführende rumänische Krankenversicherungskarte, die dann in der EU gültig ist

Nicht ändern wird sich (leider) folgendes:

  • die Maximalaufenthaltsdauer für Touristen: 90 Tage pro Halbjahr
    (Arbeiter mit gültigem Arbeitsvertrag sind davon nicht betroffen)

Ende: 0,010   -   Total: 0,010   -   claudebot   -   7.4.33   -   PC
Die Script-Zeitzone und die ini-set Zeitzone stimmen überein.