Autor: xxpeterxx
Datum: 17.07.09 08:19
Allgemein beeidigter Dolmetscher/Übersetzer
Die Berufsbezeichnung Dolmetscher / Übersetzer ist nicht gesetzlich geschützt. Vor missbräuchlicher Verwendung schützen die Ausbildungs-Zertifikate „allgemein beeidigter Dolmetscher / Übersetzer“, „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher / Übersetzer“, „beeidigter Dolmetscher / Übersetzer“, „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher / Übersetzer“, „staatlich geprüfter Dolmetscher / Übersetzer“, „Diplom-Dolmetscher“, „Diplom-Fachübersetzer“, „Diplom-Übersetzer“, „diplomierter Dolmetscher“, „diplomierter Fachübersetzer“, „diplomierter Übersetzer“.
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