Regelungen ab 01.01.2007 für rumänische Staatsangehörige

Ab dem 01.01.2007, dem EU-Beitritt Rumäniens, haben rumänische Staatsangehörige den Status eines Unionsbürgers. Das heißt, sie benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland (und die übrigen EU-Mitgliedstaaten) kein Visum - das Visumsverfahren ist somit für rumänische Staatsangehörige generell abgeschafft.

Zu beachten:

Es empfiehlt sich, bereits vor der Ausreise aus Rumänien, mit der zuständigen Behörde in Deutschland (nicht der deutschen Auslandsvertretung in Rumänien) Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Ihrem Fall vorliegen und welche Unterlagen konkret vorzulegen sind. Dies spart die Kosten einer eventuellen vergeblichen Einreise bzw. eines längeren Aufenthalts während der Bearbeitung des Antrages. Eine Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen kann unter Umständen mehrere Wochen dauern.

Quelle: Deutsche Botschaft Bukarest